Module und Kenntnisbereiche nach BKrFQG C1; C1E; C; CE D1, D1E, D, DE
Modul 1 Eco-Training (theoretisch) Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Modul 2 (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr Anwendung der Vorschriften
Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (theoretisch) Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Modul 4 Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleister, Profi Anwendung der Vorschriften
Modul 5 Ladungssicherung Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Seit in Kraft treten des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
am 01.10.2006 müssen Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 (Besitzstand) erhalten haben, bis spätestens zum 10.09.2014 an einer 35-stündigen
Weiterbildung teilnehmen.
Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 (Besitzstand) erhalten haben, müssen bis spätestens zum 10.09.2013 an einer 35-stündigen Weiterbildung
teilnehmen.
Die 35 Stunden sind in 5 Module zu je 7 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten unterteilt. Anhand einer Teilnahmebescheinigung ist diese Weiterbildung alle 5 Jahre zu wiederholen und entsprechend nachzuweisen.
Auf Wunsch schulen wir Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, auch in ihrem Unternehmen, sprechen Sie Ihren Chef an oder geben Sie uns Bescheid und wir werden uns umgehend mit Ihren Ansprechpartner in Verbindung setzen. Weitere Termine für Gruppenschulungen und Angebote auf Anfrage.
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