Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Module und Kenntnisbereiche nach BKrFQG C1; C1E; C; CE D1, D1E, D, DE

 

Modul 1 Eco-Training (theoretisch) Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 

 

Modul 2 (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr Anwendung der Vorschriften

 

Modul 3 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (theoretisch) Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

 

Modul 4 Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleister, Profi Anwendung der Vorschriften

 

Modul 5 Ladungssicherung Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

Seit in Kraft treten des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
am 01.10.2006 müssen Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 (Besitzstand) erhalten haben, bis spätestens zum 10.09.2014 an einer 35-stündigen Weiterbildung teilnehmen.


Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 (Besitzstand) erhalten haben, müssen bis spätestens zum 10.09.2013 an einer 35-stündigen Weiterbildung teilnehmen.

Die 35 Stunden sind in 5 Module zu je 7 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten unterteilt. Anhand einer Teilnahmebescheinigung ist diese Weiterbildung alle 5 Jahre zu wiederholen und entsprechend nachzuweisen.

Bei 10 Personen  p.P. ab 65 € je Modul

 

Auf Wunsch schulen wir Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, auch in ihrem Unternehmen, sprechen Sie Ihren Chef an oder geben Sie uns Bescheid und wir werden uns umgehend mit Ihren Ansprechpartner in Verbindung setzen. Weitere Termine für Gruppenschulungen und Angebote auf Anfrage.

Kontakt

Grund Schule e. K.
Mittelmeizen 3
73499 Wört

Telefon: +49 7964/4110165

Fax      :  +49 7964/4110196

E-Mail: info(at)grund-schule.net

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