Module und Kenntnisbereiche nach BKrFQG C1; C1E; C; CE D1, D1E, D, DE
Modul 1: Eco-Training (theoretisch) Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Modul 2: (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr Anwendung der Vorschriften
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (theoretisch) Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Modul 4: Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleister, Profi Anwendung der Vorschriften
Modul 5: Ladungssicherung Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Seit in Kraft treten des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
am 01.10.2006 müssen Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 (Besitzstand) erhalten haben, bis spätestens zum 10.09.2014 an einer 35-stündigen
Weiterbildung teilnehmen.
Fahrerinnen und Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 (Besitzstand) erhalten haben, müssen bis spätestens zum 10.09.2013 an einer 35-stündigen Weiterbildung
teilnehmen.
Die 35 Stunden sind in 5 Module zu je 7 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten unterteilt. Anhand einer Teilnahmebescheinigung ist diese Weiterbildung alle 5 Jahre zu wiederholen und entsprechend nachzuweisen.
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