Digitaler Tachograph

Wissenswertes zum Digitalen Tachographen

Digitaler Tachograph

(© Archiv)

 

Immer mehr Fahrzeuge sind mit einem digitalen Tachographen unterwegs

Seit Mai 2006 werden alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit digitalen Tachographen ausgeliefert , sofern sie nicht unter eine der wenigen Ausnahmeregelungen fallen.

In 2011 werden europaweit über 50 Prozent der betroffenen Fahrzeuge mit einem digitalen Tachographen unterwegs sein. Das bedeutet auch, dass nahezu jedes Unternehmen mindestens ein Fahrzeug mit einem digitalen Tachographen ausgestattet und sich mit der Thematik der Unternehmer- und Fahrerkarten und der Datensicherung befasst hat.

 

Die Akzeptanz des digitalen Kontrollgerätes ist bei allen Beteiligten – Unternehmen, Fahrern, Werkstätten und Behörden - deutlich gestiegen. Das liegt unter anderem daran, dass das gesamte System permanent weiterentwickelt wurde. So besteht zum Beispiel die Möglichkeit zur Datenfernübertragung direkt aus dem Fahrzeug. Im Sinne der weiteren Verbesserung der Verkehrssicherung wird nicht zuletzt durch die EU die Entwicklung der Technologie weiter vorangetrieben.

 

Das digitale Kontrollgerätesystem

Das digitale Kontrollgerätesystem besteht aus einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber, der Fahrzeugeinheit sowie den unterschiedlichen Kontrollgerätekarten. Allen digitalen Kontrollgeräten gemein sind zwei Chipkartenleser, ein integrierter Drucker zum Erstellen von Protokollen, ein Display, eine Echtzeituhr sowie die Bedienelemente.

 

Welche Daten wo gespeichert werden, legt die VO (EG) Nr. 3821/85 Anhang 1B fest. Die Speicherung der Daten erfolgt im Massenspeicher der Fahrzeugeinheit und auf den eingesteckten Kontrollgerätekarten.

 

Im Massenspeicher werden die Daten über einen Zeitraum von mindestens 365 Tagen gespeichert. Der Zeitraum der Speicherung der Fahrerkarten beträgt mindestens 28 Tage. Diese Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes dargestellt, ausgedruckt oder mit speziellen Geräten ausgelesen werden. Die Zugriffsrechte werden durch das Stecken der jeweiligen Kontrollgerätekarte geregelt. Das digitale Kontrollgerät ist so konstruiert, dass Daten bei einem durchschnittlichen Gebrauch für 365 Tage gespeichert werden. Wenn der Speicher voll ist, beginnt das Gerät die Daten zu überschreiben - zuerst Tag 1, dann Tag 2 usw. Die einzige Möglichkeit, Daten aufzubewahren, bevor sie überschrieben werden, ist, sie zeitgerecht herunterzuladen.

Im Sinne eines modernen Flottenmanagements wurde vorgesehen, das digitale Kontrollgerät mit anderen Board Systemen zu verbinden. Alle digitalen Kontrollgeräte werden einen Verbindungsanschluss für diesen Zweck aufweisen. So verfügt etwa der DTCO 1381 von VDO über Schnittstellen für:

  • • die Anbindung an die Bordelektronik
  • • den Anschluss eines Kombiinstruments
  • • die Prüfung und Programmierung
  • • das Herunterladen der Massenspeicherdaten
  • • den Anschluss von Onboard-Computer und Telematiksystemen 

 

Wichtige Änderungen im Umgang mit dem Digitalen Tachografen

 

Mit der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 treten wichtige Änderungen ab 2.3.2016 in Kraft, die die EG-Kontrollgeräte betreffen.

 

Die wichtigste Neuerung mit Geltung ab 2. März 2016 findet sich in Artikel 33 Absatz 1 Satz 1 („Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens“):

 

„(1) Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.“

 

Falls nicht nachgewiesen werden kann, dass die Fahrer geschult und unterwiesen worden sind, haftet das Verkehrsunternehmen uneingeschränkt für Verstöße der Fahrer (vgl. Artikel 33 Absatz 3 VO 165/2014).

 

Wichtig ist somit eine vom Fahrpersonal unterschriebene Bestätigung zu den vorgenommenen Unterweisungsinhalten, welche in die Personalakte übernommen wird. Auch bislang besteht die Verpflichtung von Unternehmen und Fahrern zur ordnungsgemäßen Benutzung des Kontrollgeräts (Artikel 10 VO (EG) Nr. 561/2006 i. V. m. Artikel 13 VO (EWG) Nr. 3821/1985).

 

Neu ist, dass die Unterweisungsverpflichtung explizit im Gesetzestext formuliert worden ist.

 

Schulung Digitaler Tachograph:

 

Schulungsbeschreibung:

Ziel ist es, den Schulungsteilnehmern in diese umfangreichen Themengebieten (Gesetze, Verordnungen) die Handhabung mit dem Digitalen Tachographen auf eine verständliche, praxisnahe Art zu schulen.

 

Buchen Sie für Ihre Fahrer jetzt einfach das Tachotraining und sie beherrschen danach:

  • den sicheren Umgang mit allen gängigen digitalen Tachographen
  • Manueller Nachtrag - die gesetzeskonforme Eingabe
  • den sicheren Umgang mit Arbeitszeitgesetz und EU-Verordnungen 561/2006,        165/2014

 

Termine nach Absprache

 

Schulungsdauer:  

  • 3 bis 6 Stunden (abhängig von der Teilnehmerzahl)

Veranstaltungsort:

  • Bei Ihnen im Unternehmen
  • In meinen Schulungsräumen
  • Nach Vereinbarung

Schulungskosten:

  • Pro Teilnehmer 75,00 EUR
  • Zzgl. Schulungsmaterial für Teilnehmer
  • Gruppenrabatte auf Anfrage

Preis auf Anfrage!

 

Auf Wunsch schulen wir Sie, auch in ihrem Unternehmen, sprechen Sie Ihren Chef an oder geben Sie uns Bescheid und wir werden uns umgehend mit Ihren Ansprechpartner in Verbindung setzen.Weitere Termine für Gruppenschulungen und Angebote auf Anfrage.

Kontakt

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73499 Wört

Telefon: +49 7964/4110165

Fax      :  +49 7964/4110196

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